Vom »Wohlthätigen Schulverein zu Hamburg« zum »Hamburger Schulverein von 1875«
»Der Wohlthätige Schulverein hat den Zweck, der Volksschule in Hamburg dadurch zu dienen, dass er bedürftige Schüler und Schülerinnen derselben in leibliche Pflege und Aufsicht nimmt.« So ist der Zweck des Vereins in den Statuten von 1875 beschrieben.
Die Gründer, das waren Kaufleute, Juristen, Bankiers, Ärzte, Pastoren und Pädagogen, wollten ihr Ziel durch Beschaffung von Fußzeug und Kleidung, Bereitstellung gesunder Nahrung, durch Anleitung der im Hause unbetreuten Kinder bei den Hausaufgaben und in den Freistunden (Horte) sowie durch Erziehungshilfen in Form von Umsetzung in andere Familien oder in geeignete Heime bei erziehungsunfähigen oder -unwilligen Elternhäusern verwirklichen.
Schon ein Jahr später – 1876 – wurde der Aufgabenkatalog durch »Landaufenthalte oder Badekuren für erholungsbedürftige Kinder« ausgeweitet.