Corona – Was gilt in Hamburgs Kitas?

Ab Ende November 2021 gilt in Hamburg m Arbeitsplatz wie in den öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel. Auch in unseren Kitas!
Für unsere Kitas heißt dies, dass alle Eltern und pädagogischen Fachkräfte innerhalb unserer Häuser den entsprechenden Impfstatus, einen Beleg über die Genesung oder eine gültige negative Testbescheinigung nachweisen müssen. Die geltende Maskenpflicht innerhalb der Kitaräumen gilt weiterhin für alle. Bei Kita-Veranstaltungen gilt die 3G-Regel auch auf dem Außengelände.

Die Bring- oder Abholsituationen ist von dieser Regelung ausgenommen. Hier müssen die Erwachsenen verpflichtend eine medizinische Maske tragen.

Bleiben Sie gesund!

Was bedeutet die 3G-Regel? 

3G steht für vollständig geimpftgenesen oder negativ getestet. Nach der 3G-Regel dürfen nur Personen bestimmte Orte oder Veranstaltungen besuchen, die eine vollständige Impfung oder eine Genesung oder einen negativen Test nachweisen können. Wenn die 3G-Regel gilt, sind als Tests Antigen-Schnelltests (maximal 24 Stunden alt) oder PCR-Tests (maximal 48 Stunden alt) möglich.

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